Dies ist vorliegend der Fall. So muss die fragliche Ampel in Strassennähe bzw. im Strassenabstand stehen, um die von der D.________strasse einfahrenden Fahrzeuge bzw. deren Lenkerinnen und Lenker früh genug über allfällig von der Tiefgarage ausfahrende Fahrzeuge warnen zu können. Die Ampel bezweckt mit anderen Worten die Gewährleistung eines koordinierten bzw. verkehrssicheren Tiefgaragenverkehrs. Eine zweispurige Ein- bzw. Ausfahrt wäre für eine Tiefgarage mit lediglich acht Autoabstellplätzen zudem unverhältnismässig bzw. nicht zumutbar. Die Unterschreitung des Strassenabstands ist also nicht wirtschaftlich motiviert, sondern (verkehrs-)technisch bedingt.