a) Südöstlich des Mehrfamilienhauses ist die Ein- bzw. Ausfahrt zur Tiefgarage geplant. Da die Ein- bzw. Ausfahrt nur einspurig ist, soll der Tiefgaragenverkehr mittels zweier Ampeln geregelt werden. Die Ampel für die ausfahrenden Fahrzeuge befindet sich in der Tiefgarage selbst. Diejenige für die einfahrenden Fahrzeuge ist zwei Meter vor der eigentlichen Rampe, die zur Tiefgarage führt, und damit innerhalb des Strassenabstands vorgesehen.