Die bautypologische Fläche könne daher nicht erweitert werden, indem offene Wohnteile in den Gebäudekubus integriert würden. Anders verhalte es sich mit An- und Nebenbauten, vorspringenden offenen Gebäudeteilen und angebauten sowie freistehenden, mindestens einseitig offenen Anlagen bzw. überdeckten Sitzplätzen, die das Hauptgebäude nicht 4 Vgl. Erläuterungsbericht zur Ortsplanungsstrategie 2013+ / Massnahmenpaket I der Einwohnergemeinde Muri bei Bern, S. 10. 5 Baureglement der Einwohnergemeinde Muri bei Bern vom 6. Juni 1993 mit Änderungen bis 18. September 2017