Für die im Strassenabstand stehende Ampel bei der Tiefgarageneinfahrt hätte mangels besonderer Verhältnisse keine Ausnahmebewilligung erteilt werden dürfen. Das Bauvorhaben passe nicht ins Quartierbild. Die Ausnahmebewilligung für die Fällung der geschützten Fichte sei rechtswidrig.