2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 25. Juli 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 25. Juni 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Er macht insbesondere geltend, der geplante Neubau beeinträchtige die Aussicht von seinen Liegenschaften D.________strasse 63 und 65. Das geplante Gebäude überschreite die gemäss Zonenplan maximal zulässige bautypologische Fläche. Für die im Strassenabstand stehende Ampel bei der Tiefgarageneinfahrt hätte mangels besonderer Verhältnisse keine Ausnahmebewilligung erteilt werden dürfen.