1. Die Bauherrengemeinschaft D.________strasse (nachfolgend Beschwerdegegnerin) reichte am 24. Mai 2018 bei der Gemeinde Muri bei Bern ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen und einer Tiefgarage auf Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben gingen mehrere Einsprachen ein, darunter diejenige des Beschwerdeführers. In der Folge nahm die Beschwerdegegnerin zwei Projektänderungen vor, woraufhin nur noch der Beschwerdeführer an seiner Einsprache festhielt. Mit Gesamtentscheid vom 25. Juni 2019