Dieses Gutachten wurde für ein Bauvorhaben an derselben Strasse wie das geplante Mehrfamilienhaus erstellt. Trotzdem können die damaligen Erkenntnisse nicht ohne Weiteres für das vorliegend zu beurteilende Bauvorhaben übernommen werden. Zudem deutet das Gutachten lediglich auf etwas schwierige Bauverhältnisse hin. Es zeigt hingegen nicht auf, dass der Bau eines Mehrfamilienhauses die umliegenden Gebäude beeinträchtigen oder gar gefährden könnte. Es liegen somit keine Hinweise vor, die darauf hindeuteten, dass vom Bauvorhaben eine Gefahr ausgehen könnte. Das Bauvorhaben verstösst daher auch nicht gegen die Sicherheitsbestimmungen des Baugesetzes resp. der Bauverordnung. Auch diese Rüge ist