4. Baugrund a) Der Beschwerdeführer macht geltend, der Baugrund an der G.________strasse bestehe gemäss einem Gutachten von E.________ vom 26. September 1985 aus einer weichen Humusschicht, lockergelagertem Silt, zum Teil Sand und weichem, tonigem Silt. Dieses Gutachten habe sich auf den Hausbau des Beschwerdeführers ausgewirkt. Aufgrund dieses speziellen Baugrundes bestehe eine ernsthafte Gefahr, dass das geplante Gebäude umkippen oder einstürzen und dabei auf die benachbarten Parzellen fallen oder die bestehenden Bauten beschädigten könnte. Wenn das Baugesuch gutgeheissen werde, könnte das Bauvorhaben jederzeit einstürzen.