Es liege keine Situation vor, bei welcher die Bauherrschaft die besonnte Längsseite und damit die Fassade, wo der grosse Grenzabstand zu messen sei, selber festlegen könne. Zudem führe die Bewilligung des geplanten Gebäudes dazu, dass eine neue Bebauung des Grundstücks des Beschwerdeführers unmöglich würde, da die Grenzabstände nicht eingehalten werden könnten. Schliesslich verlange das kommunale Baureglement eine gute Gesamtwirkung von Bauten. Der grosse Grenzabstand sei ein wichtiges Instrument, um diese Gesamtwirkung einzuhalten. Die neu zu erstellende Baute 4 Baureglement der Gemeinde Zollikofen vom 26. November 2017, genehmigt durch das Amt für Gemeinden