2. Besonnte Längsseite resp. grosser Grenzabstand a) In der Wohnzone W3 der Gemeinde Zollikofen beträgt der kleine Grenzabstand fünf und der grosse Grenzabstand elf Meter (Art. 6 Abs. 1 GBR4). Der grosse Grenzabstand ist rechtwinklig auf der besonnten Längsseite des Gebäudes zu messen (Anhang 1 Ziffer 1.1. Abs. 1 GBR). Ist die besonnte Längsseite nicht eindeutig bestimmbar (keine Seite mehr als 10 Prozent länger oder bei ost-west-orientierten Längsseiten), bestimmt der Baugesuchsteller auf welcher Fassade, die Nordfassade ausgenommen, der grosse Grenzabstand gemessen wird (Anhang 1 Ziffer 1.1. Abs. 2 GBR).