Auf der anderen Seite gewichten die Interessen der Beschwerdeführenden an der Beibehaltung eines komfortablen Zimmers für ihre Gäste eher leicht. Auch die finanzielle Interessen bezüglich den getätigten Investitionen und den im Zusammenhang mit dem Rückbau noch anfallenden Kosten fallen nicht stark ins Gewicht. Damit überwiegen die 17 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9; BVR 2013 S. 85 E. 5.1. 18 VGE 2017/11 vom 30. Juni 2017, E. 5.2. RA Nr. 110/2019/121 Seite 11 von 12