Zudem führt das Bauvorhaben zu einer Verstärkung der Rechtswidrigkeit der Baute: Grenzabstände bezwecken insbesondere, die Nachbarschaft vor mannigfaltigen Beeinträchtigungen zu schützen.14 Die neue Nutzungsmöglichkeit, die durch den Einbau des Gästezimmers entsteht, führt auch zu neuen Immissionen. Die von der Wohnnutzung ausgehenden Immissionen sind grundsätzlich geeignet, die Nachbarschaft zu beeinträchtigen. Bei dieser Beurteilung ist unerheblich, wie oft die Bauherrschaft das Zimmer tatsächlich benutzen möchte. Entscheidend ist einzig, welche Nutzung die Räumlichkeiten objektiv betrachtet zulassen.15