2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 25. Juli 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung der Vorinstanz und die Erteilung der nachträglichen Baubewilligung. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,3 gab den Einsprechern Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen und holte bei der Gemeinde eine Stellungnahme sowie die Vorakten ein. Die Einsprecher verzichteten auf die Beteiligung am Beschwerdeverfahren. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.