1. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2018 teilte die Gemeinde Meinisberg den Beschwerdeführenden mit, die von ihnen vorgenommene Umnutzung des Heustocks des Gebäudes auf Parzelle Meinisberg Grundbuchblatt Nr. E.________ sei bewilligungspflichtig und forderte sie auf, ein nachträgliches Baugesuch zu stellen. Die Beschwerdeführenden reichten daraufhin am 18. Dezember 2018 ein nachträgliches Baugesuch für den Einbau eines beheizten Gästezimmers mit Dusche/WC im ehemaligen Heustock ein. Zudem stellten RA Nr. 110/2019/121 Seite 2 von 12