3. Die Beschwerdeführerinnen 1 bis 3 haben dem Beschwerdegegner je einen Drittel seiner Parteikosten im Betrag von Fr. 6'677.40 (inkl. Mehrwertsteuer), ausmachend je Fr. 2'225.80, zu ersetzen. IV. Eröffnung - Frau Fürsprecherin Barbara F.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt H.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, per Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Mattstetten, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Strasseninspektorat Seeland, zur Kenntnis, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat