19/20 BVD 110/2019/118 III. Entscheid 1. Die Beschwerden werden abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 25. Juni 2019 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 4'500.00 werden den Beschwerdeführerinnen 1 bis 3 je zu einem Drittel, ausmachend je Fr. 1'500.00, zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.