a) Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, die Gemeinde Urtenen-Schönbühl habe die Strassenanschlussbewilligung an Bedingungen geknüpft. Da diese nicht eingetreten seien, liege keine gültige Strassenanschlussbewilligung vor. Diese könnte auch gar nicht erteilt werden, da mit grossen Maschinen nicht gefahrlos auf das Grundstück gefahren werden könne. Jeder professionelle Verkehrsplaner werde dies bestätigen können. Der Beschwerdegegner macht 16/20 BVD 110/2019/118