Auf dem Plan "arealinterne Verkehrsabläufe und Parkierungsmöglichkeiten" ist nun dargestellt, wie der Beschwerdegegner den arealinternen Verkehr abwickeln will. Die eingezeichneten Verkehrsabläufe sowie die Minimalradien resp. der Wendekreis der landwirtschaftlichen Fahrzeuge erscheinen plausibel. Der Bereich zwischen Baulinie und M.________strasse wird gemäss den Plänen nicht als Verkehrsraum genutzt. Ebenso wenig wird eine Nutzung als Lagerplatz beantragt. Es kann in diesem Zusammenhang auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden. Die Beschwerde erweist sich deshalb auch insoweit als unbegründet. 7. 3D-Modell