b) Gemäss Art. 8 Abs. 2 ÜV sind die arealinternen Verkehrsabläufe und Parkierungsmöglichkeiten im Baugesuch darzustellen. Gemäss Art. 8 Abs. 4 ÜV sichert die im Plan eingetragene Baulinie den Ausbau der M.________strasse bzw. den Raum für eine neue Verbindungsstrasse. Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine Anlagen gebaut und keine Vorkehrungen getroffen werden, die einem Ausbau zuwiderlaufen. 39 Vgl. dazu Verfügung vom 22. Dezember 2017, Vorakten (Ordner 3) pag. 1135 ff. 15/20 BVD 110/2019/118