Die Grösse der mit HTM-Belag versehenen Fläche im Bereich zwischen M.________strasse und Holzschnitzelhalle lasse den Rückschluss zu, dass Lagerplätze auch ausserhalb der Lagerhalle beabsichtigt seien. Der Beschwerdegegner macht demgegenüber geltend, auf den Projektplänen seien die arealinternen Verkehrsverhältnisse und Parkierungsmöglichkeiten klar ersichtlich. Ebenso sei ein allfälliger späterer Ausbau der M.________strasse sichergestellt.