6. Arealinterne Verkehrsabläufe, Park- und Lagerplätze, Sicherung Ausbau M.________strasse a) Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, es sei nicht genügend aufgezeigt, dass die arealinternen Verkehrsabläufe tatsächlich funktionierten. Sie bestreiten zudem, dass der mit der Strassenbaulinie gesicherte Raum nicht benutzt werden müsse. Die Grösse der mit HTM-Belag versehenen Fläche im Bereich zwischen M.________strasse und Holzschnitzelhalle lasse den Rückschluss zu, dass Lagerplätze auch ausserhalb der Lagerhalle beabsichtigt seien.