c) Im Entscheid vom 8. Mai 2017 äusserte die BVE Zweifel, ob sich das Bauvorhaben vollständig innerhalb der Baufelder bzw. der Baulinien befinde. Da die Baufelder nicht in die Baugesuchspläne übertragen worden waren, liess sich diese Frage nicht abschliessend beurteilen. In den überarbeiteten Plänen sind die Baufelder nun eingetragen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Baufelder und der Baulinien. Die Vorinstanz hat die Baugesuchsunterlagen sorgfältig geprüft und soweit erforderlich verbessern lassen.39 Inwiefern die Baugesuchspläne weiterhin ungenügend vermasst sein sollen, ist weder dargetan noch ersichtlich. Gemäss Art.