b) Das Baugesuch hat das Bauvorhaben in allen für die Beurteilung wesentlichen Punkten zu beschreiben. Lage, Einordnung, Gestaltung und Konstruktion sind zudem durch Situationsplan und Projektpläne darzustellen.37 Form und Inhalt der Baueingabe sind in den Art. 10 ff. BewD38 näher geregelt. So sind dem Baugesuch der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen beizulegen (Art. 10 Abs. 3 BewD). Der Situationsplan soll unter anderem Aufschluss geben über Lage und Grundfläche des Bauvorhabens und in Zahlen seine