LSV darf der Betrieb neuer oder wesentlich geänderter ortsfester Anlagen nicht dazu führen, dass durch die Mehrbeanspruchung einer Verkehrsanlage die Immissionsgrenzwerte überschritten werden oder durch die Mehrbeanspruchung einer sanierungsbedürftigen Verkehrsanlage wahrnehmbar stärkere Lärmimmissionen erzeugt werden. Gemäss dem aktualisierten Betriebs-, Erschliessungs- und Verkehrskonzept generiert der Betrieb des Beschwerdegegners ein Verkehrsaufkommen von rund 30 bis 40 Fahrten pro Tag, wobei nur ein Teil (rund 6 bis 12 Fahrten) über die P.________strasse führen soll. Diese Schätzung ist nachvollziehbar. Auf zehn Stunden verteilt ist somit insgesamt mit drei bis vier Fahrten pro Stunde