Der geringe Mehrverkehr habe keinen wesentlichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Der OIK III beurteilt somit im Ergebnis auch den durch die überbreiten Fahrzeuge verursachten Mehrverkehr auf den drei Erschliessungsvarianten a bis c insgesamt als gering und ohne wesentliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.