Dort ändere sich die Situation durch das Bauvorhaben und den damit verbundenen geringen Mehrverkehr nicht wesentlich, da der Firmenstandort bereits heute mitten im Dorf liege. Auf den Überlandstrecken werde die Gefährdung bei korrektem Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden als gering erachtet. Es könne sein, dass im Begegnungsfall zweier landwirtschaftlicher Fahrzeuge bis zum Stillstand eines Fahrzeugs gedrosselt werden müsse oder dass sich Fussgängerinnen und Fussgänger oder Velofahrerinnen und Velofahrer gestört fühlten. Aber die Strecken seien relativ kurz, die Situationen durchwegs übersichtlich und die signalisierten Geschwindigkeiten mit 30 oder 40 km/h tief.