Unter diesen Umständen erscheint diese Mehrbelastung durch die überbreiten Fahrzeuge des Beschwerdegegners als tragbar. Auf den beiden anderen Erschliessungen ist die Verkehrszunahme mit zwei Fahrten pro Tag (Variante b) bzw. vier Fahrten pro Tag (Variante c) gering, zumal gemäss Angaben des OIK III die Strasse nach Urtenen bereits heute mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren wird und die P.________strasse als Industrieerschliessungsstrasse mit einer Breite von 7.00 m bereits heute einen erheblichen Anteil an Schwerverkehr aufweist. 29 Vgl. dazu Geoportal des Kantons Bern,