In der übrigen Zeit rechnet er mit durchschnittlich zwei Fahrten pro Tag. Mit dem OIK III ist festzuhalten, dass der Mehrverkehr während der dreimonatigen Hauptnutzungszeit der überbreiten Fahrzeuge auf dieser Strecke wohl spürbar zunimmt, was allerdings nicht zuletzt damit zusammenhängt, dass aufgrund eines Teilfahrverbots auf der W.________gasse der Durchgangs- und Schleichverkehr beschränkt und die W.________gasse damit entsprechend entlastet worden ist. Zugelassen sind nur noch Zubringerverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Unter diesen Umständen erscheint diese Mehrbelastung durch die überbreiten Fahrzeuge des Beschwerdegegners als tragbar.