Gemäss den Ausführungen des OIK III sind die Auswirkungen, die die überbreiten Fahrzeuge des Beschwerdegegners auf die Erschliessung und die Verkehrssicherheit haben, von grösserer Bedeutung. Da nicht bekannt ist, wie viele überbreite Fahrzeuge das fragliche Strassennetz aktuell nutzen, ist eine quantitative Beurteilung der Mehrbelastung nicht möglich. Aufgrund des aktualisierten Betriebs-, Erschliessungs- und Verkehrskonzepts des Beschwerdegegners wird die grösste Verkehrszunahme auf der Strasse nach Mattstetten (Variante a) erfolgen.