Das gleiche gilt für die Beurteilung, dass die Verkehrszunahme bezüglich der normal breiten Fahrzeuge auf den Erschliessungsvarianten b und c als gering beurteilt werden kann. Da es sich bei der Erschliessungsvariante a um die Haupterschliessung handelt, wird die Verkehrszunahme auf dieser Strecke wohl im Vergleich zu der aktuellen Verkehrsbelastung etwas höher ausfallen. Gestützt auf das aktualisierte Betriebs-, Erschliessungs- und Verkehrskonzept kann aber die zu erwartende Verkehrsbelastung zweifellos als gering im Sinn von Art. 6 Abs. 3 BauV (d.h. Zufahrt für nicht mehr als 20 Wohnungen oder verkehrsmässig gleichbedeutende Nutzung) beurteilt werden.