GRUDIS des Kantons Bern, entnehmen.29 Die Angaben im Bericht des OIK III vom 11. Mai 2011, wonach die M.________strasse über weite Strecken nur 3.80 - 4.00 m aufweise, beziehen sich auf das südlich gelegene Strassenstück (Variante d), das als Zufahrtsmöglichkeit im vorliegenden Fall nicht in Frage steht. Die Beurteilung des OIK III, wonach die Erschliessungsvarianten a bis c den Anforderungen an eine neue Erschliessung gemäss Art. 6 ff. BauV genügen, ist somit nachvollziehbar und überzeugend. Das gleiche gilt für die Beurteilung, dass die Verkehrszunahme bezüglich der normal breiten Fahrzeuge auf den Erschliessungsvarianten b und c als gering beurteilt werden kann.