g) Dem Fachbericht des OIK III lässt sich entnehmen, dass die Erschliessungsvarianten a und c die gesetzlichen Anforderungen an eine neue Erschliessung erfüllen. Die Erschliessungsvariante b erfüllt die Anforderungen knapp, ist aber aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens nach Auffassung des OIK III bewilligungsfähig. Dass die Erschliessungsvarianten a bis c den Anforderungen von Art. 7 Abs. 2 und 4 BauV entsprechen, d.h. Fahrbahnbreiten von über 4.20 m, grösstenteils sogar von 5 m und mehr aufweisen, lässt sich auch dem öffentlich zugänglichen Kartenmaterial, insbesondere der Karte für das Grundstückdaten-Informationssystem GRUDIS des Kantons Bern, entnehmen.29