f) Das Bauvorhaben grenzt direkt an die M.________strasse an. Dabei handelt es sich um eine Gemeindestrasse, die teilweise auf dem Gemeindegebiet von Mattstetten und teilweise auf dem Gemeindegebiet von Urtenen-Schönbühl liegt. Wie sich dem Fachbericht des OIK III entnehmen lässt, ist das Baugrundstück über vier bestehende öffentliche Strassen zugänglich: Von Mattstetten her über die W.________gasse und die M.________strasse (Variante a), von Urtenen her über die Unterdorf- und M.________strasse (Variante b), von Schönbühl her über die P.________strasse (Variante c) und von der südlich gelegenen U.________strasse über die M.________strasse (Variante d).