Dieses umschreibt den bereits bestehenden Betrieb des Beschwerdegegners, enthält detaillierte Angaben zum Arbeits- und Dienstleistungsangebot sowie zum Fahrzeug- und Maschinenpark, führt aus, welche Arbeiten auf dem Betriebsgelände und welche bei der Kundschaft ausgeführt werden, wann welches Verkehrsaufkommen generiert wird und über welche Strassen der Verkehr abgewickelt werden soll. Mit dem OIK III ist festzuhalten, dass die Angaben des Beschwerdegegners, die auf den Erfahrungen der letzten Jahre basieren, nachvollziehbar und plausibel sind. Sie erlauben die Beurteilung, ob das Bauvorhaben genügend erschlossen ist. Im Übrigen umschreibt das aktualisierte Betriebs-, Erschliessungs- und