e) Für die Erstellung seines Fachberichts im vorliegenden Verfahren benötigte der OIK III zusätzliche Angaben zum Erschliessungskonzept. Der Beschwerdegegner gab deshalb ein aktualisiertes und ergänztes Betriebs-, Erschliessungs- und Verkehrskonzept vom Januar 2020 zu den Akten. Dieses umschreibt den bereits bestehenden Betrieb des Beschwerdegegners, enthält detaillierte Angaben zum Arbeits- und Dienstleistungsangebot sowie zum Fahrzeug- und Maschinenpark, führt aus, welche Arbeiten auf dem Betriebsgelände und welche bei der Kundschaft ausgeführt werden, wann welches Verkehrsaufkommen generiert wird und über welche Strassen der Verkehr abgewickelt werden soll.