d) Die BVD hat beim OIK III einen Fachbericht zur strassenmässigen Erschliessung einschliesslich der Verkehrssicherheit eingeholt. In ihren Schlussbemerkungen kritisieren die Beschwerdeführerinnen, dass der OIK III in seinem Fachbericht vom 23. Januar 2020 nicht auf die beiden früheren Berichte eingehe, die den detailliert begründeten Antrag enthalten hätten, die Baubewilligung mangels genügender Erschliessung nicht zu erteilen. Diese Rüge ist unbegründet. Die Berichte, die im Rahmen des ersten Bewilligungsverfahrens erstellt wurden, datieren vom 11. Mai 201127 und vom 27. April 201628. Sie beruhen somit auf den damaligen Verhältnissen.