Daraus ergab sich insbesondere, dass sie im zweiten Verfahren beim OIK III einzig Fachberichte zu den historischen Verkehrswege und Velorouten, nicht aber einen neuen Amts- bzw. Fachbericht Strassenpolizei eingeholt hatte. Den Amtsbericht betreffend die Strassenanschlussbewilligung holte sie richtigerweise bei der Gemeinde Urtenen-Schönbühl ein, erfolgt der Anschluss an das öffentliche Strassennetz doch an eine Gemeinde- und nicht an eine Kantonsstrasse. Die Vorinstanz nahm auch Stellung zur Frage, warum sich der erste Bericht des OIK III vom 11. Mai 2011 nicht in den Auflageakten befand.