es keine Gesellschaft mit dieser Firma. Auch wenn das VRPG dies nicht explizit regelt, sollte aus einer Parteieingabe ersichtlich sein, wer gegen wen Rechtsschutz beantragt.6 Die genaue Bezeichnung einer beschwerdeführenden Partei ist zentrale Voraussetzung für die Prüfung ihrer Prozessfähigkeit und ihrer Legitimation. Eine fehlerhafte Parteibezeichnung kann berichtigt werden, sofern die Identität der Partei eindeutig feststeht.7 Diese ist anhand der Beschwerdeschrift und der eingereichten Beilagen zu bestimmen.8 Der Beschwerde lag eine Kopie der ursprünglichen Anwaltsvollmacht der Beschwerdeführerin 2 vom 27. Juni 2009 bei.