Von dieser Möglichkeit machen die Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdegegner Gebrauch. Auf die Rechtsschriften, den Fachbericht des OIK III sowie die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen