5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, vereinigte die Verfahren, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Eingabe vom 28. August 2019 verzichtete das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf eine förmliche Vernehmlassungseingabe, ging jedoch kurz auf einige Beschwerdepunkte ein. Zudem reichte es eine Kopie der Mediationsvereinbarung vom 16. April 2012 ein. In seiner Beschwerdeantwort vom 29. August 2019 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei. Er wies zudem darauf hin, dass bezüglich Existenz der Beschwerdeführerin 2 Unklarheit bestehe.