3. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland nahm das Verfahren mit Verfügung vom 28. August 2017 wieder auf und gab dem Beschwerdegegner Gelegenheit, verbesserte Gesuchsunterlagen einzureichen Der Beschwerdegegner reichte daraufhin am 30. November 2017 bei der Gemeinde Mattstetten neue Baugesuchsunterlagen ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland prüfte das Baugesuch, gab dem Beschwerdegegner Gelegenheit zur Verbesserung und liess das Baugesuch anschliessend am 22. und am 29. Juni 2018 im Anzeiger von Fraubrunnen publizieren. Mit Gesamtentscheid vom 25. Juni 2019 erteilte es die Baubewilligung. 1 Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2016/192