Mit Gesamtentscheid vom 24. November 2016 erteilte es dem Beschwerdegegner die Baubewilligung. Gegen diesen Entscheid erhoben neben anderen auch die Beschwerdeführerinnen Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD).1 Diese hiess die Beschwerden am 8. Mai 2017 insoweit gut, als der Gesamtentscheid vom 24. November 2016 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen wurde. Danach mussten unter anderem die Gesuchsunterlagen verbessert und die Publikation des Bauvorhabens mit den korrekten Angaben zum Standort wiederholt werden.