Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführerinnen Einsprache. Das Baubewilligungsverfahren wurde zweimal zwecks Klärung der Verkehrs- und Erschliessungssituation sistiert. Die Gemeinden Mattstetten und Urtenen-Schönbühl schlossen eine Mediationsvereinbarung ab und leiteten zu deren Umsetzung Verfahren zum Erlass von Verkehrsbeschränkungsmassnahmen sowie Baubewilligungsverfahren ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland nahm das Verfahren wieder auf. Mit Gesamtentscheid vom 24. November 2016 erteilte es dem Beschwerdegegner die Baubewilligung.