Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Mattstetten, Gemeindeverwaltung, Urtenenstrasse 2, 3322 Mattstetten betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 25. Juni 2019 (bbew 3640/2010; Neubau Maschinenhalle mit Werkstatt, Wohntrakt, Holzschnitzellagerhalle) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner betreibt ein Lohnunternehmen in der Gemeinde Mattstetten. Der Betrieb befindet sich im Dorfzentrum, die landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte sind an verschiedenen Standorten ausserhalb des Betriebszentrums untergebracht. Der Beschwerdegegner plant, diese künftig an einem einzigen Standort ausserhalb des Dorfzentrums