Stahlstützelemente sollen mit einem Abstand von 3.5 m zur Grenze an die Betonstirne des Dachs des Anbaus des ersten Obergeschosses ("Wintergarten") geschraubt werden. Auf diesen "Befestigungsrahmen" sollen 25 cm weiter innen – also mit einem Abstand von 3.75 m zur Grenze – Glaselemente aufgesetzt werden. Da die äusseren Stützelemente und nicht die 25 cm weiter nach innen versetzten Glaselemente massgebend sind,10 beträgt der Grenzabstand der geplanten Terrasse – wie von der Gemeinde angenommen – rund 3.5 m. c) Das noch geltende Gemeindebaureglement vom 7. März 1993 sieht für Bauten, Bauteile und Anlagen im Grenzabstand folgende Regelung vor: