welches bis 3.5 m an die Nachbarparzelle reicht. Die Tiefe der Terrasse beträgt hier 2 m.8 Gemäss Situationsplan vom 9. März 2019 beträgt der Abstand von der Terrasse zur Nachbarparzelle hingegen 3.75 m und die Tiefe der Terrasse 1.75 m. Nachdem das Rechtsamt die Beschwerdeführerinnen auf diesen Widerspruch aufmerksam gemacht hatte, reichten diese einen zusätzlichen "Ergänzungsplan" ein.9 Demgemäss planen sie ein 25 cm breites Geländer. Stahlstützelemente sollen mit einem Abstand von 3.5 m zur Grenze an die Betonstirne des Dachs des Anbaus des ersten Obergeschosses ("Wintergarten") geschraubt werden.