2. Gegen den Bauabschlag der Gemeinde Köniz vom 4. Juli 2019 in Bezug auf das hier strittige Baugesuch Nr. C.________ reichten die Beschwerdeführerinnen am 23. Juli 2019 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauabschlags vom 4. Juli 2 RA Nr. 110/2019/70 RA Nr. 110/2019/117 Seite 3 von 9 2019 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie machen insbesondere geltend, die geplante Terrasse sei ohne Ausnahmebewilligung zulässig.