Die Beschwerdeführerinnen hatten zudem am 19. Juni 2018 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch für das "Versetzen von Geländer und Sichtschutz auf reglementarisches Grenzmass von 2.5 m" zur Nutzung des Daches der bestehenden Garage als Terrasse (Baugesuch Nr. E.________) gestellt, nachdem sie das Bundesgericht mit Entscheid vom 18. Mai 1018 zur Demontage des Geländers mit Grenzabstand von 1.75 m verpflichtet hatte. Die Gemeinde Köniz erteilte diesem Baugesuch mit Entscheid vom 30. April 2019 den Bauabschlag. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der BVE (RA 110/2019/88).