Aufgrund dieser Verfügung zum weiteren Vorgehen konnte das Rechtsamt der BVE das Verfahren betreffend die Rechtsverzögerungsbeschwerde (vollständig) abschreiben. Mit Schreiben vom 15. Mai 2019 an den Gemeinderat führten die Beschwerdeführerinnen aus, dass sie das Geländer für eine Terrasse mit einer Tiefe von 1.75 m erstellen wollen und dafür – falls nötig – ein Ausnahmegesuch stellen. Mit Entscheid vom 4. Juli 2019 erteilte die Gemeinde Köniz ohne vorherige Publikation den Bauabschlag.