1. Die Beschwerdeführerinnen reichten am 2. Oktober 2018 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für ein Geländer im zweiten Obergeschoss auf der Deckenplattform des Anbaus vom ersten Obergeschoss auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. D.________ (Baugesuch Nr. C.________). Die Parzelle liegt in der Wohnzone F.________. Die Gemeinde wies die Beschwerdeführerinnen mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 darauf hin, dass die geplante Terrasse nur 1.25 m in den Grenzabstand hinauskragen dürfe und damit einen Grenzabstand von 3.75 m einhalten müsse.